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Teil 10 – Urteil des Freiburger Sozialgerichts

Der Hinweis kam aus Richterkreisen eines benachbarten Bundeslandes: ein bestehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts anzuzweifeln, könnte der eigenen Richterkarriere schaden. Deshalb sollte ich mich nicht weiter wundern, wenn ein solches Urteil keinerlei richterlichen Ehrgeiz wecke. Es folgte der Hinweis auf das Monitoring für die Richter, das auch das „Kassieren“ eigener Urteile beinhalte. Deshalb gelte: keine schlafende Hunde wecken.

Für mich war dieser Hinweis für die erste Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren zwar interessant, aber es fiel mir schwer, das inhaltlich nachzuvollziehen. Bis zum erstinstanzlichen Urteil vor dem Freiburger Sozialgericht.

Hier geht es um die Frage der Sozialversicherungspflicht. Dieses Verfahren ist vom arbeitsgerichtlichen abgetrennt. Damit es überhaupt zu einer Entscheidung kommen kann, ob Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht, wollte ich meinen Status feststellen lassen. Dies zu tun ist ureigene Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung Bund. Doch diese weigerte sich mehrfach, die Statusfeststellung durchzuführen. (Die Hintergründe und Absurditäten dieses Vorgangs habe ich hier im Blog bereits geschildert). Deshalb musste ich die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Durchführung der Statusfeststellung verklagen. Die erste Instanz dieses Verfahrens vor dem Freiburger Sozialgericht habe ich verloren.

Das Urteil ist umso erstaunlicher, als dass es den Behauptungen des SWR Glauben schenkt, obwohl meine Anwältin diese mit Dokumenten widerlegte. Diese Belege wurden aber offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen. Auch die Schlussfolgerung des Richters, ich solle mich mit meinem Anliegen zunächst an die Künstlersozialkasse (KSK) wenden, hat bei mir Irritation ausgelöst. Denn bereits zwei Jahre zuvor – auch das geht aus den beigefügten Unterlagen hervor – hatte ich mich an die KSK genau mit diesem Vorhaben gewandt. Ohne Erfolg.

Und ein weiteres Mal gab es Grund zur Verwunderung. Dieses Mal allerdings bei einem anderen Richter des Freiburger Sozialgerichtes. Er kam in meinem Falle zu diesem Schluss: selbstverständlich müsse die Deutsche Rentenversicherung Bund das Statusfeststellungsverfahren durchführen. Dafür sei sie ja schließlich da.

Demnächst mehr an dieser Stelle.
Wiechmann is back.

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