In meinem letzten Blog-Eintrag hatte ich ein offizielles Dokument des Arbeitsgerichtes Freiburg veröffentlicht, aus dem hervorgeheht, dass „die Beklagte“ (SWR, vertreten durch den Justitiariats-Syndikus Peter Wiechmann) dem Gericht vorgetragen habe, ich lebte in einem Wohnmobil. Der SWR wirft dem Gericht nun zurecht vor, dass es den entsprechenden Schriftsatz des SWR nicht zutreffend wiedergegeben hat. Eine entsprechende Aussage sei nie gemacht worden.
Der Leiter der Intendanz des SWR, Thomas Dauser, hat mir mit Schreiben vom 4. September 2014 auch auf den letzten Blog-Eintrag geantwortet. Unter anderem wirft er darin dem Arbeitsgericht Freiburg vor, inhaltlich falsch wiedergegeben zu haben. Mit diesem Vorwurf habe ich anschließend die vorsitzende Richterin konfrontiert. In Ihrem Antwortschreiben gesteht sie ihre fehlerhafte Formulierung ein, begründet aber ausführlich und nachvollziehbar, warum sie zu diesem Schluss gekommen ist.
Sie bezieht sich in der Tat auf das Schreiben Wiechmanns vom 10. Juni 2013. Darin „begründet“ Wiechmann seine Anzweiflung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts in Freiburg dermaßen absurd, dass sich die vorsitzende Richterin genötigt sah, Wiechmann zu fragen, ob er auch bezweifele, dass ich überhaupt in Freiburg arbeite und für den SWR Leistungen erbringe. Wiechmann musste kleinlaut/souverän (Nichtzutreffendes bitte streichen) verneinen.
Infolge des nichtzutreffenden Satzes der vorsitzenden Richterin in Ihrem Schreiben vom 11. Juni 2013 „Da die Beklagte jedoch angibt, der Kläger lebe in einem Wohnmobil, stellt sich wiederum die Frage, ob er eine feste Wohnanschrift hat“ werde ich also künftig nicht mehr behaupten, der Syndikus des SWR habe diese Aussage vor Gericht gemacht.
Allein deshalb fordert mich der Leiter der Intendanz „nachdrücklich auf“, meine „fortgesetzten Verleumdungen unseres Mitarbeiters, Herrn Wiechmann, zu unterlassen.“
Da dieser richterliche Irrtum keinerlei Auswirkungen auf die bisherigen von mir dokumentierten falschen Vorträge des SWR-Mannes Wiechmann hat, ist es mir unmöglich, fortan nicht mehr zu behaupten, dass der Syndikus des SWR-Justitiariats vor Gericht und dem Gericht gegenüber mehrfach gelogen hat. Im Gegenteil. Ich wiederhole hiermit ausdrücklich meine Anschuldigungen erneut – und warte geduldig seitens des SWR auf einen etwaigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.