Arbeitskampf im SWR

Veröffentlicht am 10. August 2015 | von Martin Kissel

++++ Teil 17 – Wenn eine Gerichtsverhandlung zur Farce wird ++++

Die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht in Freiburg bedarf noch eines Nachtrags. Einen Tag zuvor ließ ich den Vorsitzenden Richter Manfred Arnold wissen, dass ich den juristischen Vertreter des SWR, Peter Wiechmann, wegen versuchten Prozessbetrugs anzeigen werde. Wiechmann hat vor Gericht und dem Gericht gegenüber mehrfach gelogen, die Beweise dafür liegen seit längerem vor.

 

Richter Arnold war sichtlich unwohl bei meiner Ankündigung. Einen Tag später war ihm sichtlich wohler. Gleich zu Beginn der Verhandlung vorm Landesarbeitsgericht ließ er die Beteiligten wissen, dass er den Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs nicht sehe, da Richterin Zimmermann inzwischen ein fehlerhaftes Sitzungsprotokoll eingeräumt habe (siehe Teil 16 hier im Blog). Die übrigen Beweise (darunter Dokumente des SWR) ließ Richter Arnold unberücksichtigt. Aber er ließ die Beteiligten wissen, dass er sehr wohl in der Frage der Scheinselbständigkeit reichlich Klärungsbedarf sehe. Meine Hoffnung auf eine Wende im Prozessverlauf währte nur kurz. Denn Richter Arnold fuhr fort, dass nach ihm womöglich jüngere Kollegen kommen werden, die sich mit dieser Frage eventuell beschäftigen wollen. Er werde es nicht tun und von ihm werde es für mich auch kein Urteil in meinem Sinne geben.

Damit stand das Ergebnis der Verhandlung bereits schon vorher fest. Die Verhandlung war – sehr zur Freude der SWR-Vertreter – eine reine Farce.

Vielleicht wurde auch deshalb kein einziger der Zeugen geladen. Weder die, die unsere Seite benannt hat, noch die des SWR. Ihre Anhörung – gerne unter Eid – hätten die Lügen des SWR definitiv offenbart. Richter Arnold hat aber von dieser Möglichkeit der Wahrheitsfindung keinen Gebrauch gemacht.

Stattdessen machte er zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass er die Darstellung meiner überwiegenden Tätigkeit, nämlich die des Cutters (Schneiden von O-Tönen) für meine Produktionen Tagesschau-Remix und Kanzlerin voll direkt als absolut unzulässigen, ja nahezu verzweifelten Versuch sehe, sie mit der Cutter-Tätigkeit von Kolleginnen und Kollegen beim Bayerischen Rundfunk und beim Rundfunk Berlin Brandenburg zu vergleichen. Die führte dort nach Urteilen des Bundesarbeitsgerichts zur Festanstellung.

Aber nichts anderes ist es in meinem Fall. Nahezu 90 Prozent meiner Arbeit war zu diesem Zeitpunkt Cutter-Tätigkeit. Das hatte auch der SWR im Laufe des Prozesses mehrfach erklärt. Damit wollte er übrigens meine redaktionelle Tätigkeit infrage stellen. Aber auch diesen eigenen Widerspruch musste der SWR letztendlich nicht fürchten.

Denn Richter Arnold definierte – absolut fachfremd – die Arbeit des Schneidens ganz anders.
Er begrenzte die Tätigkeit des Schneidens in meinem Fall und im Gegensatz zu den oben genannten Kolleginnen und Kollegen des BR bzw. RBB auf eine einzige Bewegung des Zeigefingers – den kurzen Klick mit der Maus am Computer. Demnach könne der Anteil der Cutter-Tätigkeit bei mir gar nicht so hoch sein. Diese eigenwillige Interpretation ist völlig absurd – aber vor Gericht offensichtlich zulässig.

Richter Arnold folgte auch bereitwillig den Ausführungen der SWR-Juristen, die behaupteten, die langjährigen Freien Mitarbeiter hielten sich nicht wie die festangestellten aus redaktionellen Gründen im Studio auf, sondern aus reiner Bequemlichkeit.
Auch dies ist nichts anderes als eine Lüge. Die Herren wissen das, aber sie wissen auch, dass sie für ihre falschen Darstellungen nicht belangt werden.
Nachdem ich die tatsächlichen Abläufe der Redaktionssitzungen erläutert hatte – jeder freie Mitarbeiter und jeder Festangestellte wird dies bestätigen -, war es erneut an Richter Arnold, die Dinge so zu sehen, wie sie der SWR vorgibt.

Darauf sprach ich nach der Urteilsverkündung Richter Arnold direkt an. Ich warf ihm und seinen beiden beisitzenden ehrenamtlichen Laienrichtern vor, dass sie Dinge beurteilten, von denen sie offensichtlich nicht die geringste Ahnung hätten. So wisse weder er noch wüssten seine Laienrichter wie eine Redaktionssitzung im SWR-Studio Freiburg tatsächlich ablaufe, nämlich komplett anders als von den SWR-Juristen bewusst falsch dargestellt.

Unsere Zeugen hätten das bestätigen können, so wie es jeder bestätigen kann, der jemals an einer Redaktionssitzung beim SWR teilgenommen hat. Die Antwort von Richter Arnold darauf war nur konsequent: er und seine Beisitzer wüssten sehr wohl wie eine Redaktionssitzung im SWR ablaufe. Woher sie das wüssten, teilte er nicht mit. Es sind vielleicht die seherischen Kräfte der Justiz. Tatsache jedenfalls ist, dass weder Richter Arnold noch einer seiner Beisitzer bis zu diesem Zeitpunkt jemals an einer Redaktionssitzung im SWR-Studio Freiburg teilgenommen hatten.

Während der Verhandlung zeigte mir Richter Arnold sogar noch eine strategische Unzulänglichkeit auf. Er wies mich – nahezu süffisant – darauf hin, dass ich ja mit meiner Klage auf Festaufstellung die paar Monate bis zur Vollendung meines 55. Lebensjahres hätte warten können. Dann wäre vieles für mich einfacher geworden. Der SWR hätte mich bis zur Rente weiterbeschäftigen müssen. Irgendwie sei ich so gesehen doch an meiner Situation selbst schuld. Ich erwiderte, dass ich nicht aus Kalkül handele, sondern nach meiner Rechtsauffassung. Und nach der missbraucht der SWR den Begriff der Rundfunkfreiheit, um langjährige Mitarbeiter billigst loszuwerden, damit kein Präzedenzfall geschaffen werde.

Und noch etwas fiel Richter Arnold auf, das er gegen mich zu verwenden gedachte. Dass ich mich korrekterweise bei meinen Urlaubsanträgen auf den für mich geltenden Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter berufen habe. Das, so der Richter, würde ja letztendlich gegen einen Status als Arbeitnehmer sprechen.
Mein Hinweis, dass bis zu einem anders lautenden Urteil natürlich mein aktueller Status – der des arbeitnehmerähnlichen – gelte, lief ins Leere.

Denkt man diese Argumentation des Richters konsequent zu Ende, dann wäre jedes arbeitsrechtliche Verfahren von vorneherein einzustellen, weil derjenige, der auf Festanstellung klagt, nicht festangestellt werde könne, weil er nicht festangestellt ist.
Die Anwendung einer solchen „Logik“ ist in unserem Rechtssystem aber wohl ohne weiteres möglich.

Der SWR versucht unter anderem in einem Prozess gegen Daimler (bisher mit Erfolg) nachzuweisen, dass dort Leiharbeiter die gleiche Tätigkeit ausüben wie Festangestellte und demnach auch so einzustufen seien – nämlich als festangestellt. In meinem Falle behauptet der SWR aber genau das Gegenteil. Festangestellte und nicht festangestellte Mitarbeiter, die beim SWR identische Arbeiten ausführen, dürften rechtlich unterschiedlich behandelt und bezahlt werden.
Dieses schizophrene Vorgehen des SWR zeigt für Richter Arnold aber ebenfalls keinen Widerspruch. Mein Fall sei mit dem „Daimler-Prozess“ nicht vergleichbar. Begründung: keine.

Den Schlusspunkt unter diese Farce setzte einmal mehr SWR-Jurist Peter Wiechmann. Er beschrieb anhand des Empfangs von Jogi Löw auf dem Freiburger Rathaus nach dem Weltmeistertitel als Beispiel, wie die Arbeitsaufträge für die freien Mitarbeiter als Reporter dort gewesen seien. Diese Abläufe würden ganz klar beweisen, dass die Reporter nicht weisungsgebunden seien. Was Wiechmann entging: Beim Empfang des Bundestrainers war ein Festangestellter als Reporter unterwegs – und der war somit weisungsgebunden. Dabei hatte doch der SWR-Jurist gerade erklärt, warum für einen Reporter keine Weisungsgebundenheit vorläge.

Auch dieser Widerspruch war für das Urteil ohne Belang. Warum auch. Das Urteil stand schon vor der Verhandlung fest.

Tags: , , , , ,




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back to Top ↑