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++++ Teil 16 – Von Richtern und Urteilen ++++

Die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht habe ich verloren. Das war nicht weiter überraschend. Wurde ich doch einmal mehr an die Worte eines Richters aus einem benachbarten Bundesland erinnert, der darauf hinwies, dass er keine Kollegin oder Kollegen kenne, die/der sich mit einem bestehenden Bundesverfassungsgerichtsurteil auseinandersetzen wolle. Seine persönliche Einschätzung für eine Begründung dieses richterlichen Verhaltens reichten von Bequemlichkeit bis karrierebedingtes Eigeninteresse. Als Kollegenschelte sehe er das aber nicht. Das sei, so der amtierende Richter, schlicht und ergreifend die Realität.

Nun ist Realität keineswegs mit Wahrheit gleichzusetzen. So bedient sich der SWR auch in diesem Verfahren weiterhin der Lüge. Ein schwerer Vorwurf, den ich nicht erhebte, wenn ich keine Beweise hätte. Ich hatte dies auch – wie in früheren Blogeinträgen beschrieben – immer wieder vor Gericht geltend gemacht. Ohne jegliche Konsequenz. Es scheint in diesem Verfahren völlig unerheblich, ob hier seitens des SWR vorsätzlich falsch vorgetragen wird. Es geht hier aber um nicht weniger als eine uneidliche Falschaussage vor Gericht!

Den vorsitzenden Richter Arnold hatte ich am Tag vor der Verhandlung darauf aufmerksam gemacht, dass ich dem Syndikus des SWR, Peter Wiechmann, vorwerfe, im Laufe des Verfahrens mehrfach gelogen zu haben und ich deshalb beabsichtige, gegen ihn, Wiechmann, Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges zu stellen. Unter anderem wegen der Vorkommnisse, die ich unter anderem hier und hier im Blog geschildert habe.

Direkt nach der Eröffnung der Verhandlung am 10. September 2014 vor dem Landesarbeitsgericht hat der vorsitzende Richter Arnold darauf hingewiesen, dass es sich bei der strittigen schriftlichen Ausführung von Richterin Zimmermann (Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Freiburg) um ein Missverständnis handele. Richterin Zimmermann musste ihre Aussage korrigieren. Er sehe hier also keine weitere Grundlage, die auf eine vorsätzliche Falschaussage des Herrn Wiechmann hinwiese. Damit sei die Sache jetzt ja wohl vom Tisch.

Keineswegs. Denn auch in dieser Verhandlung hielt der SWR an seiner Strategie des Lügens weiter fest. Hier ein kleiner Ausriss der falschen Behauptungen des SWR, nachzulesen auch in der Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichts:

Der Kläger (Anm.: Das bin ich) sei weder vom Apparat und Team des Südwestrundfunks abhängig gewesen noch sei er je ungefragt in Dienstpläne aufgenommen worden.
Das Gegenteil ist richtig. Dem Gericht liegen die entsprechenden Schreiben vor.

Der Kläger habe sich Urlaub nicht genehmigen lassen, sondern lediglich mitgeteilt, in welcher Zeit er keine Beschäftigungsangebote erhalten möchte.
Das Gegenteil ist richtig. Richter Arnold hat in der Verhandlung gar wörtlich aus dem Tarifvertrag des SWR zitiert, wonach der Urlaub beantragt werden muss. Davon völlig unbeeindruckt behauptet der SWR entgegen dem Wortlaut in seinem eigenen Tarifvertrag weiter: „Dies gilt auch hinsichtlich der kritiklos wiederholten Behauptung, der Kläger müsse Urlaub beantragen. Dies war, ist und bleibt falsch.“
Das ist eine besonders dreiste Variante der kreativen Wahrheitsgestaltung.Für Richter Arnold war die Sache allerdings nicht relevant und damit vom Tisch.

Auch auf die Programme „Digas“ und „Openmedia“ habe er (Anm.: also ich) über das Internet zugreifen können. Diese Programme habe er ohnehin nicht genutzt.
Falsch. Die genannten Programme können nur mit Zugangsberechtigung innerhalb des SWR genutzt werden. Sie sind für die Arbeit im SWR unerlässlich. Ohne diese Programme ist ein Arbeiten dort gar nicht möglich. Dennoch behauptet der SWR, ich hätte die Programme nicht genutzt. Diese Form der Lüge trägt nahezu pathologische Züge.

In der Verhandlung behauptete Wiechmann – erneut vorsätzlich wahrheitswidrig – dass der SWR für mich gar Sozialabgaben leiste. Was treibt Wiechmann zu dieser falschen Behauptung an? Denn wenn der SWR tatsächlich Sozialabgaben für mich geleistet hätte, dann liefe dies einer stets behaupteten selbständigen Tätigkeit zuwider.

Meine Erwiderung im Gerichtssaal, dass auch diese Behauptung nachweislich falsch ist, tat Wiechmann mit Ahnungslosigkeit meinerseits ab. Vielmehr wendete er sich dem vorsitzenden Richter zu und fordert dort Zustimmung für seien falsche Darlegung. Richter Arnold machte mit einem Schulterzucken deutlich, dass er sich mit dieser Sachlage nicht auskenne.
Die Künstlersozialkasse indes hat inzwischen meine Ausführungen schriftlich bestätigt:
Die Künstlersozialabgabe ist keine soziale Leistung des Arbeitgebers.

Aus der Urteilsbegründung mag man erkennen, dass die Lügen des SWR vor Gericht nicht die geringsten Konsequenzen haben. Sie sind für den Ausgang des Verfahrens aber von allergrößter Bedeutung. Denn die Punkte, die sie betreffen, sollten arbeitsrechtlich von größter Relevanz sein.
Für das Urteil des vorsitzenden Richters der Verhandlung am Landesarbeitsgericht spielten diese Falschgaussagen aber nicht die geringste Rolle.

Im Gegenteil. Es sind Äußerungen gefallen, die nicht nur für mich darauf hinweisen, dass die Justiz keinerlei Interesse zu haben scheint, den tatsächlichen Umständen dieser Auseinandersetzung in angemessener Form nachzugehen. Dazu im nächsten Blog-Eintrag mehr.

Noch will ich nicht akzeptieren, dass Lügen vor Gericht fester Bestandteil einer Verhandlung sein können, ohne jegliche rechtlichen Konsequenzen für die, die sie anwenden und zum Nachteil derer, die sie schädigen.

Ich habe deshalb gegen den Syndikus des SWR, Peter Wiechmann, bei der Staatsanwaltschaft Freiburg Strafanzeige und Strafantrag wegen versuchten Prozessbetrugs gestellt.

Der Oberstaatsanwalt hat die Ermittlungen aufgenommen.