Im SWR gibt es für die sogenannten “festen freien Mitarbeiter” eine eigens geschaffene Wortschöpfung: arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter.
Der SWR geht in seiner eigenen Interpretation des Arbeitsrechtes noch einen Schritt weiter: er sieht solche Mitarbeiter als “arbeitnehmerähnliche Unternehmer”.
Ob sich dahinter eine Scheinselbständigkeit verbirgt, das muss ich nun herausfinden.
Denn der SWR hat mir nach über 20 Jahren der Mitarbeit faktisch gekündigt.
Dagegen klage ich vor dem Sozial- und Arbeitsgericht.
Klärung über die Rechtmäßigkeit dieser Art der Beschäftigung (und den entsprechenden Umgang mit den langjährigen freien Mitarbeitern) wird aber wohl erst das Bundesverfassungsgericht bringen. Und genau dahin soll mich mein Weg führen.