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++++ Teil 5 – Die eigenen Wahrheiten des SWR ++++

Der SWR lässt sich vor Gericht im Namen des Justiziariats von Peter Wiechmann vertreten. Bisher konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen, in welchem Arbeitsverhältnis der Mann, der den „Reihenhausverlag“ betreibt und in Saulheim mit einer Kanzlei gemeldet ist, für den SWR tätig ist – ob als Festangestellter, auf Basis eines Werkvertrages oder gar als freier Mitarbeiter. Er selbst hat meinen Anruf vorzeitig für beendet erklärt, die entsprechenden Fragen an den Personalchef des SWR, Thomas Schelberg, wurden noch nicht beantwortet. Innerhalb des SWR ist lediglich zu erfahren, dass er der PC-Beauftragte des Justiziariats sei.

 Peter Wiechmann scheint beim SWR der Mann fürs Grobe zu sein. Seine Schreiben an das Arbeitsgericht Freiburg enthalten mehrere falsche Tatsachenbehauptungen. Einige müssen nach bestehender Faktenlage unter Vorsatz vorgenommen worden sein, wären demnach dem Bereich der Lügen zuzuordnen. Doch der Reihe nach.

Wiechmanns erster fragwürdiger Auftritt findet beim Gütetermin am 19. Juni 2013 vor dem Arbeitsgericht in Freiburg statt. (Wiechmann bittet vorher um zeitliche Verlegung am selben Tag, weil er als alleiniger Sachbearbeiter morgens eine Klage vor dem Stuttgarter Sozialgericht vertreten muss. Es sind weitere Klagen anhängig, der Mann hat also zu tun.) Vorm Freiburger Arbeitsgericht fordert er dann zunächst die Verlegung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts von Freiburg nach Karlsruhe, u.a. mit der Begründung, dass ich meine Arbeit nicht hauptsächlich im Studio Freiburg erledigen würde (wie ich es aber in der Tat seit über 20 Jahren tue), sondern in erster Linie in meinem Wohnmobil (das ich allerdings erst seit 2010 besitze) und damit von verschiedenen Orten aus.

Dieser – wenn auch dilettantische – Versuch der Wahrheitskonditionierung ist aber durchaus legitim, fällt somit also nicht unter die Rubrik „falsche Tatsachenbehauptung“. Das Arbeitsgericht Freiburg stellt aber vorsorglich per Beschluss vom 22.08.2013 fest, dass ich meinen Wohnsitz in Freiburg habe und auch vom Studio Freiburg aus hauptsächlich meine Arbeit erledige.

Der Gütetermin bringt keine Einigung, es beginnt der Schriftwechsel zur ersten Verhandlung vor dem Freiburger Arbeitsgericht. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2013 verlangt SWR-Jurist Wiechmann vom Arbeitsgericht Freiburg eine Fristenverlängerung, um „Nachfragen im Hause“ (gemeint ist innerhalb des SWR) tätigen zu können. Hier das Ergebnis seiner „Nachfragen“: Das Arbeitsgericht Freiburg lässt er mit Schreiben vom 28. Oktober 2013 u.a. wissen,

– ich hätte 1999 beim WDR mehr verdient als beim SWR. (Damit will Wiechmann meine wirtschaftliche Abhängigkeit vom SWR in Zweifel ziehen). Die Fakten: 1999 hatte ich beim WDR überhaupt keine Einkünfte. Woher Wiechmann seine Erkenntnis hat, bleibt sein Geheimnis;

– ich hätte auch 2012 beim WDR mehr verdient als beim SWR. Auch das ist eine falsche Behauptung. Wiechmann ist kein Mann der Mathematik. Eine einfache Gegenüberstellung der Jahreshonorarbescheinigungen mit anschließender Subtraktion (für Nichtmathematiker: Minus-Rechnung) hätte ihm die entsprechende Erkenntnis gebracht. Das war ihm aber möglicherweise zu umständlich. Stattdessen bezieht er sich auf die inoffiziellen Cirkaangaben, die ich im Januar 2013 (dort lag die Jahreshonorarbescheinigung des WDR noch nicht vor) handschriftlich für meinen Urlaubsantrag eingereicht hatte.

Seine Angaben gegenüber dem Gericht zu meinen Einkommen in den Jahren 1999 bis 2005 sind nicht nur komplett falsch (sie sind viel zu gering und verschleiern somit den tatsächlichen Einkommensrückgang) , er benennt als Zeugen für diese falschen Angaben auch noch den Sachbearbeiter aus der Honorar- und Lizenzabteilung, sowie „weitere N.N.“ Zu gerne hätte ich diese Zeugen vor Gericht gehört, allein, sie wurden vom Arbeitsgericht Freiburg nicht geladen.

Auch führt der Mann aus dem Justiziariat des SWR in seinem Schreiben an das Gericht vom 28. Oktober 2013 an: „Über die Klärung der sozialversicherungsrechtlichen Frage hinausgehende Festanstellungsansprüche hat der Kläger zu keinem Zeitpunkt geltend gemacht. Insbesondere hat er von der Beklagten nicht die Festanstellung oder Anerkennung eines Festanstellungsanspruchs verlangt, also die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses begehrt“.

Was Wiechmann das Gericht nicht wissen lässt, ist meine am 25. Januar 2012 – also 21 Monate vorher schriftlich eingereichte Bitte an den Personalchef des SWR, Thomas Schelberg, auf Festanstellung und dessen Antwort vom 16. Februar 2012.
Wiechmanns falsche Behauptungen dem Gericht gegenüber resultieren demnach aus Ahnungslosigkeit oder Vorsatz. Stellt sich der SWR so seine Außendarstellung vor?

Der bisher letzte Streich des juristischen SWR-Vertreters wird allerdings ein Nachspiel haben. Am Ende der Verhandlung vor dem Freiburger Arbeitsgericht am 18. Dezember 2013 besteht Wiechmann darauf, dass die Richterin ins Protokoll aufnehmen solle, ich hätte SWR3-Comedychef Andreas Müller gegenüber erklärt, das Format „Kanzlerin voll direkt“ nicht mehr machen zu wollen. Die Richterin hat Wiechmann daraufhin belehrt, dass sie nicht die Protokollantin des SWR sei. Wiechmann bestand aber auf die Aufnahme meiner vermeintlichen Aussage gegenüber Müller. Die Richterin gab widerwillig nach und nahm folgerichtig auch meinen Einwurf auf, dass auch diese Behauptung Wiechmanns falsch sei.

Nach der Verhandlung rufe ich noch am Nachmittag des 18. Dezember 2013 aus dem Freiburger Studio den SWR3-Comedychef Andreas Müller an und mache ihn zu Beginn unseres Gesprächs darauf aufmerksam, dass das Telefon auf laut gestellt sei und zwei Kollegen, deren Namen ich nenne, als Zeugen im Raum mithörten. Ich frage Müller gezielt danach, ob er Wiechmann gegenüber erklärt habe, ich wolle das Format „Kanzlerin voll direkt“ nicht mehr machen. Müller hat dies – auch auf mehrmalige Nachfrage – verneint.

Wenn Andreas Müller mir gegenüber die Wahrheit gesagt hat, dann hat folgerichtig der Vertreter des SWR, Peter Wiechmann, vor Gericht gelogen.

Deshalb werde ich die für Wiechmann zuständige Rechtsanwaltskammer Koblenz einschalten. Sie muss klären, wie sie diesen Vorgang bewerten will. Denn im Diensteid vor der  Rechtsanwaltskammer müssen sich Rechtsanwälte verpflichten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen (§ 12a BRAO). Die Zulassung kann von der zuständigen Rechtsanwaltskammer entzogen werden, insbesondere bei Überschuldung und groben Berufsrechtsverstößen.

Demnächst mehr an dieser Stelle.
Teil 6 – Verhandlung und Urteil vor dem Freiburger Arbeitsgericht