Die Zahlen
Die ARD gibt bekannt, dass in den neun Landesrundfunkanstalten 2012 knapp 22.200 Mitarbeiter festangestellt waren. Die Zahl der freien Mitarbeiter nennt sie nicht.
Der Südwestrundfunk (SWR) lässt wissen, er beschäftige 3.800 festangestellte Mitarbeiter. Auch er macht in seiner Veröffentlichung keine Angaben zur Zahl der freien und sogenannten „festen freien“ Mitarbeiter (12a-Freie). Warum nur?
Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) hingegen veröffentlichte Ende 2012, dass die Anzahl der freien Mitarbeiter beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf 80.000 bis 100.000 geschätzt wird.
Nach außen kommunizieren die Öffentlich-Rechtlichen, dass die Sparvorgaben erfüllt und kontinuierlich die Anzahl der Mitarbeiter reduziert werde. Nicht mitgeteilt wird, welche Mitarbeiter (und vor allen Dingen, aus welchem Grund) den jeweiligen Sender verlassen müssen.
Solche Formulierungen „Die Anzahl der Mitarbeiter in der ARD hat sich bereits in der Vergangenheit deutlich reduziert und wird sich auch in Zukunft den sich stetig verändernden Rahmenbedingungen anpassen müssen“, wie sie etwa auf ard.de, zu finden sind, lassen offen, ob festangestellte durch freie Mitarbeiter ersetzt werden (Leiharbeiterprinzip) oder ob freie statt festangestellte Mitarbeiter gehen müssen.
In beiden Fällen kann nach außen seitens der Sender eine Personaleinsparung kommuniziert werden. Nach dieser geschickten Wortwahl ist das formal auch richtig, inhaltlich aber falsch.
Der Fall
An dieser Stelle möchte ich meinen persönlichen Fall schildern. Ein Einzelfall. Was nur logisch ist, denn mein persönlicher Fall (sofern keine Bewusstseinsspaltung vorliegt) kann nur ein Einzelfall sein.
Von diesen Einzelfällen scheint es aber im ÖRR viele zu geben – sehr viele.
Deshalb ist es an der Zeit, diesen Fall zu veröffentlichen. Aber der Reihe nach.
Seit 1992 arbeite ich für den SWR (vor 1998 für den SWF) als fester freier Mitarbeiter, für den es unter anderem auch bei den Öffentlich-Rechtlichen eine eigene Bezeichnung gibt: arbeitnehmerähnlich.
Man wird für selbständig erklärt, erhält aber die üblichen Sozialleistungen wie etwa Kranken- und Urlaubsgeld. Auch bekommen die „arbeitnehmerähnlichen Unternehmer“ jedes Jahr vom SWR eine Bestätigung, dass man als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger dem besonderen Schutz des Tarifvertrages unterliegt.
Eine auf den ersten Blick ebenso verwirrende wie scheinbar komfortable Situation – wenn sich da nicht aus der Widersprüchlichkeit der Gegebenheiten die Frage nach dem tatsächlichen Status ergäbe: selbständig oder Arbeitnehmer.
2010 habe ich begonnen, diesen Sachverhalt aufklären zu wollen. Was weder der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) noch der Künstlersozialkasse (KSK) und schon gar nicht dem Südwestrundfunk (SWR) zu gefallen schien.
Die Ereignisse
Die weiteren Ereignisse könnte man als üblich bezeichnen, wenn da nicht die Einzelheiten bei den verschiedenen Vorgängen zum Tragen gekommen wären. Anfangs waren das noch Merkwürdigkeiten, vermeintliche Zufälle. Nach und nach bekam diese Geschichte aber ein neues Gesicht. Jetzt ist klar: es geht letztendlich um die Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche.
Begonnen hat wohl alles mit meiner schriftlich formulierten Bitte um Festanstellung im Januar 2012. Die Antwort kam Mitte Februar. In der schriftlichen Ablehnung versäumte es der Personalchef des SWR, Thomas Schelberg, nicht, mich darauf hinzuweisen, dass ich mir als langjähriger Mitarbeiter um meine soziale Sicherheit keine Sorgen machen müsse. Er ließ mich u.a. wörtlich wissen: „Freie Planstellen sind – mehr denn je – ein Rares Gut im SWR.“ Und weiter: „Es besteht Ihrerseits jedoch kein Grund zur Beunruhigung. Wie uns die Hörfunkdirektion auf Nachfrage bestätigt, wird sich an Ihrer Beschäftigungssituation auf absehbare Zeit nichts ändern.“
Vertrauenswürdige Worte des ehemaligen Gewerkschaftsfunktionärs (Geschäftsführer des DJV-Landesverband Baden-Württemberg) Thomas Schelberg. Zumal es auch die Zusage des Intendanten, Peter Boudgoust, zum gesicherten Einkommen der freien Mitarbeiter gab und immer noch gibt.
Die Realität indes sah und sieht aber ganz anders aus. Mein Einkommen sank kontinuierlich und zwar so stark, dass der Tarifvertrag eigentlich eine Ausgleichszahlung vorsah. Die lehnte der SWR mit dem Hinweis ab, dass es wohl eher an meinem mangelnden Engagement für den Sender lag als an der vom Sender verursachten Kappung meiner Einkünfte. Außerdem hätte in meinem Falle ohnehin die sogenannte „Einschränkungsmitteilung“ gegriffen.
Mit dieser Einschränkungsmitteilung wird ein wichtiger Teil des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter ausgehebelt. Im Tarifvertrag zugesicherte Leistungen werden damit schlichtweg außer Kraft gesetzt. Dieses Meisterstück gewerkschaftlichen Entgegenkommens wurde sowohl vom DJV als auch von ver.di unterzeichnet. Darüber aber im nächsten Beitrag mehr.
Bereits am 6. Mai 2011, also 9 Monate vor der Antwort des SWR-Personalchefs, hatte ich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) einen Antrag auf Statusfeststellung gestellt – und damit wohl in ein Wespennest gestochen.
Was seit dieser Zeit geschah und weiterhin geschieht, das werde ich an dieser Stelle nach und nach mit allen Details veröffentlichen.
Alles Weitere
Meine Darstellungen werden interpretiert werden können – als die Ansichten eines frustrierten Mitarbeiters, als verzweifeltes Nachtreten oder als purer Racheakt eines Gescheiterten. Mir selbst liegt solcherlei fern, aber jedem sei seine eigene Sichtweise gestattet.
Hier geht es nicht um Jammern auf hohem Niveau, sondern – es mag naiv sein – um Anstand, Recht und Gerechtigkeit. Die jeweilige Auffassung der Beteiligten darüber könnte unterschiedlicher nicht sein.
Ich hätte niemals gedacht, dass sich eine Anstalt des öffentlichen Rechts – explizit mit seinem Justiziariat – in einer solchen Weise präsentieren würde. Dabei stellen Dreistigkeiten und falsche Tatsachenbehauptungen lediglich die Spitze des Eisbergs dar.
Ich werde in etlichen Einzelbeiträgen detailliert aufzeigen, was die Hintergründe dieses Arbeitskampfes sind, mit welchen Mitteln der SWR agiert und unter anderem nicht zuletzt, was das Wort des Intendanten gilt.
Ich werde alle Details belegen und ich hoffe, dass der SWR (wenigstens künftig) das auch ausschließlich mit seinen Darstellungen zu tun gedenkt.
In diesem Blog möchte ich auf die Abläufe und Hintergründe des Arbeitskampfes fokussieren.
Parallel wird ein Buchmanuskript entstehen. Denn viele Nebenschauplätze würden hier zur Überfrachtung führen, sind aber für das Gesamtbild der Vorgänge von Relevanz. Innenansichten, die dem Gebührenzahler vorzuenthalten einem Versäumnis zur Aufklärung gleich käme. Schließlich ist Information eine der selbsterklärten Kernkompetenzen des SWR.
Es wäre mehr als wünschenswert, wenn an dieser Stelle ein Forum entstünde. Ein Forum ebenso für alle freien Mitarbeiter in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie für freie Mitarbeiter aller Branchen, für die die Ergebnisse dieses Arbeitskampfes rechtliche Bedeutung haben könnten.
Ein Forum für Meinungen und Erfahrungen, ein Forum für Betroffene, für Anwälte, Richter und vor allem für die Politik. Sie ist in erster Linie für eine Gesetzeslage verantwortlich, die den sogenannten programmgestaltenden Mitarbeitern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk faktisch das Arbeitsrecht entzieht und ihnen nicht viel mehr als einen Leiharbeiterstatus einräumt.
Mein Ziel kann in letzter Konsequenz nur der Gang vor die Bundesgerichte sein, zuoberst der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Auf sein Urteil vom Januar 1982 beruft sich nahezu die gesamte Rechtsprechung – sehr zur Freude der öffentlich-rechtlichen Anstalten, aber fernab der realen Abläufe dortselbst.
Dieses Urteil muss auf den Prüfstand. Es berücksichtigt weder die tatsächliche Situation der freien Mitarbeiter, noch sorgt es für definitive Klarheit in der Rechtsprechung.
Unterdessen bin ich mir sicher, dass aus verschiedenen Richtungen einiger Aufwand betrieben wird, um meinen Gang zu den Bundesgerichten zu erschweren oder gar zu verhindern.
Demnächst an dieser Stelle mehr.
In Kürze Teil 2: Tarifvertrag mit Selbstauflösungsklausel
P.S.
Vielleicht sollte ich Folgendes nicht unerwähnt lassen.
Im März 2013 hatte ich mich entschieden, für den 18. Deutschen Bundestag zu kandidieren – als Einzelkandidat im Wahlkreis 218, Freiburg.
Im April habe ich deshalb beim SWR schriftlich und formal die Gewährung von (unbezahltem) Wahlvorbereitungsurlaub beantragt, der nach Artikel 48 des Grundgesetzes zu gewähren ist.
Dort heißt es unter anderem:
(1) Wer sich um einen Sitz im Bundestage bewirbt, hat Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub.
(2) Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben. Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig.
….
Statt der Gewährung des grundgesetzlich zugesicherten Wahlvorbereitungsurlaubes erhielt ich am 10. Mai 2013 ein Einwurfeinschreiben, datiert auf den 3. Mai 2013. Es war die Mitteilung über die Beendigung meiner Mitarbeit für den SWR, also die faktische Kündigung. Unterschrieben vom (ehemaligen Gewerkschaftsfunktionär und heutigem) SWR-Hauptabteilungsleiter „Personal, Honorare, Unternehmensentwicklung“ Thomas Schelberg. Als Begründung führte er die einzig mögliche auf – pauschal und ohne weitere Erklärung: „… aus programmlichen Gründen …“
Allerdings vergaß der Personalchef des SWR in seinem Kündigungsschreiben zu erwähnen, die vorher gemachte Zusicherung (siehe oben: „Es besteht Ihrerseits jedoch kein Grund zur Beunruhigung. Wie uns die Hörfunkdirektion auf Nachfrage bestätigt, wird sich an Ihrer Beschäftigungssituation auf absehbare Zeit nichts ändern“) als gegenstandslos zu bezeichnen.
Es folgten Kündigungsschutzklage meinerseits. Zwei Prozesse sind anhängig, jeweils am Arbeits- und Sozialgericht. Letzteren muss ich zu meiner völligen Überraschung gegen die DRV führen. Denn die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich mehrfach geweigert, ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Darüber mehr im 3. Teil meiner Ausführungen.
Der Kündigung durch den SWR folgte letztendlich im Oktober 2013 die Aufforderung des Freiburger Studioleiters, mein Büro im Studio Freiburg zu räumen. Obwohl das Haus immer leerer wird, führte er Raumknappheit als Grund an. Aber auch davon an dieser Stelle bald mehr.
