Mit Schreiben vom 06. Oktober 2025 teilt mir das Bundesverfassungsgericht mit, dass die 3. Kammer des Ersten Senats – bestehend aus einer Richterin und zwei Richtern – einstimmig beschlossen hat, dass meine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird.
Von einer Begründung wird abgesehen, ganz nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Somit hat das Bundesverfassungsgericht als unanfechtbar rechtens erklärt, dass sowohl Landes- wie Bundessozialgericht ihre Urteile auf ihre eigenen falschen Tatsachenbehauptungen stützen können.
Ich muss zugeben, ich habe nicht damit gerechnet, dass dies in unserem Rechtssystem möglich ist.
Mal sehen, was die Politik zu einer entsprechenden Petition sagt und ob sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg für diesen Fall interessieren will/kann.
Die Aufhebung der Anonymisierung meiner Daten in der Entscheidung habe ich beim Bundesverfassungsgericht bereits schriftlich beantragt.