Dass die wahrheitsgetreue Darstellung nicht die stärkste Disziplin des SWR-Juristen Peter Wiechmann ist, hat er in der Vergangenheit wiederholt unter Beweis gestellt – auch vor Gericht.
Ich habe das an dieser Stelle mehrfach benannt und belegt.
Die Arbeitsgerichte sahen darüber großzügig hinweg. Bei den Sozialgerichten könnte das hingegen für den öffentlich-rechtlichen Gestalter alternativer Fakten schwieriger werden.
Bereits im Verfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung um die Zuständigkeit bei der Statusfeststellung hatte Wiechmann tief in die Untiefen der Anständigkeit blicken lassen.
Jetzt, im laufenden Verfahren, in dem Deutsche Rentenversicherung und Südwestrundfunk erneut Seit‘ an Seit‘ angetreten sind, meine 22-jährige Tätigkeit für den SWR als arbeitnehmerähnlicher Reporter, Redakteur und Autor dem Gericht als Selbständigkeit zu verkaufen, scheinen die tatsächlichen Sachbestände jedoch ein größeres Hindernis für einen Erfolg der bisher beim Bundessozialgericht Unterlegenen zu sein.
Ob der SWR seinen Juristen zum Lügen (nichts anderes sind bewusst getätigte unwahre Behauptungen) aufgefordert hat, er aus eigenem Antrieb im Sinne seines Berufsverständnisses handelt, oder ob das schlichtweg eine Charaktereigenschaft darstellt, kann und will ich nicht herausfinden. Und auf den ARD-Faktenfinder brauche ich wohl kaum zu hoffen.
Aber die neue Qualität der Darstellung beweisbarer Unwahrheiten ist mehr als trumpesk – sie ist wiechmannesk.
Sie zeigt, was Victor Klemperer in seinem Buch “LTI” (Lingua Tertii Imperii – Die Sprache des Dritten Reichs) so beschreibt: “Es ist die dreiste Kurzbeinigkeit der Lügen”.
Ich beschränke mich nachfolgend ausschließlich auf Wiechmanns Schriftsatz vom 01. Februar 2021 an das Sozialgericht Stuttgart, mit der er die Ablehnung unserer Klage beantragt. Denn die Anzahl aller bisherigen Falschbehauptungen ist stattlich.
Wiechmann schrieb in seinen Ausführungen vom 01. Febrauar 2021 an das Sozialgericht Stuttgart (Schreibfehler und mangelnde Grammatik im Schreiben habe ich hier nicht korrigiert):
- … „Er (Anm.: Gemeint bin ich, der Autor) ließ im Jahr 1992 seinen sozialversicherungsrechtlichen Status von der Künstlersozialversicherung mit dem Ziel einer Feststellung seiner Selbständigkeit prüfen und stellte das auf seinen Angaben beruhende Ergebnis 20 Jahre lang nicht in Frage. Offenbar um sich gegen eine drohende Beendigung der Zusammenarbeit durch die Beigeladene zu munitionieren, stellte er 2012 Antrag auf Durchführung eines sozialversicherungsrechtlochen Statusfeststellungsverfahrens mit dem Ziel der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung.“ …
Den sozialversicherungsrechtlichen Status habe ich bei der Künstlersozialkasse (KSK) nicht mit dem Ziel einer Feststellung meiner Selbständigkeit zu prüfen beantragt, sondern ich habe den von der KSK geforderten Fragebogen ausgefüllt.
Vom SWR gab es zu Beginn meiner Tätigkeit dort keinerlei Informationen für mich über die Möglichkeiten der sozialen Absicherung.
Seitens des SWR drohte keine Beendigung der Zusammenarbeit. Im Gegenteil!
Der Personalchef Thomas Schelberg betonte dies in seinem Schreiben vom 25. Januar 2012 deutlich.
Die Zusammenarbeit wurde vom SWR 2013 beendet, weil ich die Statusfeststellung beantragt hatte. Dies tat ich übrigens im Mai 2011 und nicht, wie von Wiechmann behauptet, 2012.
Wiechmann weiter:
- „…Als dann 2013 die Zusammenarbeit durch die Beigeladene tatsächlich beendet wurde, erhob der Kläger hiergegen Klage mit der Behauptung, er sei in Wahrheit nicht freier Mitarbeiter, sondern Arbeitnehmer der Beklagten. …”
Die arbeitsrechtliche Klage nach der Beendigung der Zusammenarbeit 2013 ist meine folgerichtige Reaktion auf den faktischen Rauswurf zu Ende November 2013.
In der „Mitteilung über die Nichtweiterbeschäftigung“ werden „programmliche Gründe“ genannt. Um welche es sich da handeln sollte, behielt der SWR für sich.
- … „Offenkundig kann der Kläger seine Niederlage nicht verwinden, denn er verbreitete nicht nur über die Beigeladene und die sie vertretenden Personen über seinen Blog im Internet wilde Verschwörungstheorien.“ …
Dass Wiechmann inzwischen von „wilden Verschwörungstheorien“ schwurbelt ohne überhaupt zu benennen, um was es sich hier handeln soll und nicht mehr von „Schmähungen“ spricht, ist womöglich die Folge meiner hier im Blog aufgeführten Beweise, die ich gegen seine Lügen vorgebracht habe.
Ich kann es nur wiederholen: vorsätzlich verbreitete Unwahrheiten werden nun mal Lügen genannt.
Wiechmann ist nie rechtlich gegen meine Darstellungen vorgegangen.
Mit welcher Begründung hätte er das auch tun können?
Stattdessen drangsalierte er beispielsweise einen damaligen Kollegen, der aus meinen Blog zitiert hatte und eigene Schlüsse zog.
Nachdem Wiechmann bereits den Arbeitsgerichten falsche Zahlen über meine Einkommen vorgelegt hatte, wurden von mir bereits damals Künstlersozialkasse, Deutsche Rentenversicherung, das Finanzamt Freiburg und zuletzt der Südwestrundfunk selbst über die falschen Angaben in Kenntnis gesetzt. (Ja, auch der SWR. In der Hoffnung, dass der Sender endlich erklärt, welche Zahlen er nun für die richtigen hält. Die Hoffnung war unberechtigt.)
Dieser Umstand beflügelte offensichtlich den Gestaltungswillen des SWR-Juristen außerhalb jeglicher Realität erneut.
Nicht der SWR habe falsche Angaben gemacht, so Kreativdirektor im Justitiariat Wiechmann, sondern ich hätte das getan.
- … „Oder hat er (Anm.: Gemeint bin ich, der Autor) möglicherweise seine von der Beklagten erhaltenen Honorare bei der Künstlersozialkasse nicht richtig deklariert und nun hofft, die dadurch entstandene Lücke bei seiner Altersversorgung auf Kosten der Beigeladenen schließen zu können? Anders lässt es sich die Hartnäckigkeit, mit der der Kläger auf Feststellung einer abhängigen Stellung insistiert, kaum erklären. Hätte der Kläger seine Honorare korrekt bei der Künstlersozialkasse angemeldet hätte, würde es für ihn keinen Unterschied machen, ob er als freier Mitarbeiter über die Künstlerversicherung kranken- und rentenversichert war oder als Arbeitnehmer über die allgemeine Sozialversicherung. Es geht hier um eine mehr als sieben Jahre zurückliegende Vergangenheit.“ …
Wenn auch noch nicht der Höhepunkt der Dreistigkeit, so ist doch zumindest eine beachtliche Steigerung zu erkennen.
Die Künstlersozialkasse hatte ich um eine Betriebsprüfung beim SWR gebeten.
Denn, wenn der SWR Wiechmanns falsche Zahlen auch für die Künstlersozialabgabe zugrunde gelegt hat, bestünde seitens des SWR mehr als nur der Verdacht des Sozialbetrugs. Denn aufgrund meiner SWR-Honorarabrechnungen konnte und kann ich die tatsächlichen Einkünfte belegen.
Noch einmal: Ich war es, der die KSK auf diese Ungereimtheit aufmerksam gemacht hatte.
Allein, sie hat nichts unternommen.
Und es war der SWR, der sich beharrlich geweigert hatte, mir die Zahlen zu nennen, die er für die Abführung der Künstlersozialabgabe herangezogen hat. Es werden doch am Ende nicht etwa die tatsächlichen gewesen sein?
Wiechmann unterstellt mir wie folgt als Tatsachenbehauptung, ich hätte meine Honorare der Künstlersozialkasse nicht korrekt gemeldet. Er sollte allerdings wissen (oder er weiß es tatsächlich nicht), dass die KSK die zu erwartenden Honorare für das folgende Jahr im Voraus zur Beitragsbemessung zugrunde legt. Bis zum heutigen Tage.
Wer zum Beispiel angibt, er wird voraussichtlich 50.000 Euro an Honoraren im folgenden Jahr erzielen, es aber dann tatsächlich nur auf 25.000 Euro bringt, zahlt Versicherungsbeiträge für 50.000 Euro. Rückzahlungen gibt es von der KSK nicht.
Dagegen habe ich mich mehrfach gewehrt – und die KSK hat stets auf eine rechtliche Auseinandersetzung verzichtet, wofür es auch gute Gründe zu geben scheint.
Meine Bitte, die tatsächlich bezogenen Honorare zum Jahresende der Bemessung zugrunde zu legen, hatte die KSK jedes Mal abgelehnt.
Der folgende Abschnitt ist umso bemerkenswerter, da er direkt an den obigen anschließt.
Ich zeige den Abschnitt in voller Länge, weil er auch etwas über die Person Wiechmann aussagt.
- … „Aufgrund seiner eigenen Angaben (Anm.: Gemeint bin ich, der Autor) hat er bewirkt, dass die Beklagte ihm 20 Jahre lang seine Honorare ohne Abzüge für die Sozialversicherung ausgezahlt hat, während die Beigeladene auf diese Honorare die Künstlersozialabgabe abführen musste, aus denen letztlich die „Arbeitgeberzuschüsse“ der Künstlersozialkasse finanziert werden. Diese Angaben, die der Kläger 20 Jahre lang nicht korrigiert hat, obwohl gegenüber dem Sozialversicherungsträger verpflichtet gewesen wäre, Änderungen anzuzeigen, sollen nun von Anfang an unrichtig gewesen sein? Merkt der Kläger denn nicht, dass er sich in offenen Widerspruch zu seinem früheren Verhalten und insbesondere zu den Angaben setzt, die er selbst gegenüber der Künstlersozialkasse gemacht hat, um eben diese abzugsfreie Auszahlung seiner Honorare zu erreichen. Die Entscheidung der KSK mag der Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens nicht entgegenstehen. Die aufgrund der Angaben des Klägers von der KSK getroffenen Feststellungen entfalten aber eine Indizwirkung — ebenso wie die im arbeitsrechtlichen Statusverfahren von den Arbeitsgerichten getroffenen Feststellungen.“ …
Wiechmann unterschlägt, dass der SWR über zwanzig Jahre für mich keinen Cent Sozialversicherungsabgaben bezahlt hat. Stattdessen führt er die Künstlersozialabgabe an, die mit den Sozialversicherungsabgaben nichts zu tun hat.
Auch findet er es nicht erwähnenswert, dass der SWR über zwanzig Jahre 7% von meinem Honorar als Mehrwertsteuer abgezogen hat.
Er behauptet zudem erneut falsch, ich hätte meine Angaben gegenüber der Künstlersozialkasse gemacht, um „eben diese abzugsfreie Honorare zu erreichen“.
Erstaunlich ist, dass Wiechmann hier argumentiert, ich sei verpflichtet gewesen, Änderungen zu korrigieren. Welche Änderungen und wem gegenüber?
Der Deutschen Rentenversicherung etwa, dass ich in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis stünde? Was sie und der SWR vehement bis heute bestreiten?
Oder der Künstlersozialkasse, der es nicht erlaubt war, meinen Status festzustellen, dies aber doch getan hat und im Gegenzug keinerlei Interesse an einer Überprüfung der SWR-Angaben zeigte?
Oder dem SWR selbst, der, nachdem ich auf ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis verwiesen habe, mir kurzerhand die Beschäftigung entzogen hat – entgegen aller Beteuerungen auf sichere Beschäftigung und Einkommen?
Münchhausen fährt fort.
- … „Der Kläger will einfach nicht verstehen, dass wirtschaftliche Abhängigkeit weder Merkmal für ein Arbeitsverhältnis noch für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist Urlaub muss sich der Kläger auch nicht genehmigen lassen. …. , sondern Urlaub wird freien Mitarbeitern durch Zahlung von Urlaubsgeld gewährt, das natürlich beantragt werden muss.“ …
Die Wiechmann’sche Formel für die Definition von Urlaubsantrag wird wohl kaum Eingang in die Arbeitswelt finden. Nach ihm müsse nicht der Urlaub beantragt werden, sondern lediglich das Urlaubsgeld. Den Urlaub gibt’s nach Wiechmann dann gratis dazu.
Dabei würde doch ein Blick in den Tarifvertrag genügen. Wiechmann zieht es aber (gewohnheitsgemäß?) vor, dieses nicht unwichtige Detail zu unterschlagen.
Im Tarifvertrag des SWR für arbeitnehmerähnliche Personen (Stand 01.01.2009) steht schwarz auf weiß:
8.4 | Der Urlaub muß innerhalb des laufenden Kalenderjahres beantragt und nach Möglichkeit zusammenhängend gegeben und genommen werden.
|
Bereits im arbeitsrechtlichen Verfahren hatte er seine Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht zum Besten gegeben, indem er auch dort behauptet hatte, der Urlaub müsse nicht beantragt werden. Worauf der Richter antwortete: “Entschuldigung, ich kann doch lesen. Das steht hier wortwörtlich im Tarifvertrag”. Darauf Wiechmann: “Das ist Unsinn!”
Allzugerne hätte ich die Tonaufnahme dazu präsentiert. Aber mein Antrag auf Audio-Mitschnitt der Verhandlung, den ich eingangs gestellt hatte, wurde vom Gericht abgelehnt. Der Vorsitzende Richter beim Landesarbeitsgericht in Freiburg ließ sich von Wiechmann wie ein Schulbube abfertigen und wollte – außer einem verlegenen Lächeln – dieser Unverschämtkeit nichts entgegensetzen.
Es war für mich nicht einfach, diese vom Gericht sich selbst auferlegte Ohnmacht so hinzunehmen als das, was es für mich war: Hilflosigkeit gepaart mit Unwille.
Ob im folgenden Abschnitt des oben genannten Schreibens Boshaftigkeit oder schlichte Ahnungslosigkeit vorliegt, spielt in den Darstellungen des SWR-Juristen Wiechmann eigentlich gar keine Rolle mehr. Vermutlich greift sogar beides.
Hier geht es darum, dass RTL-Radio an meiner Mitarbeit interessiert war.
- … „Der Kläger (Anm.: Gemeint bin ich, der Autor) unterlag auch keinem Wettbewerbsverbot Er konnte für andere Rundfunkanstalten der ARD tätig werden und tat das auch. Für einen Privatsender wollte der Kläger gar nicht tätig werden, sondern den Tagesschau-Remix, den er für SWR3 erstellt hat, auch an RTL verkaufen. Auf eine solch dreiste Idee muss man erst einmal kommen! Da nutzt der Kläger Marke und geschütztes Tonmaterial der ARD, um daraus für den SWR, ein Mitglied der ARD, ein Produkt zu erstellen, an dem er außerdem nach Tarifvertrag ausschließliche Rechte an SWR3 einräumt. Und dann glaubt er tatsächlich, er könne Material, das ihm nicht gehört, und Produkte, die einer Exklusivitätsklausel unterliegen, an die Konkurrenz verkaufen? Wie weltfremd ist der Kläger eigentlich, wenn er behaupten lässt, es sei das Gegenteil einer freien Beschäftigung, wenn es ihm verboten wird, das Tafelsilber seines Auftraggebers zu verhökern und die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte an seinen Auftraggeber zu unterlaufen? …
Es war nicht anders zu erwarten. Auch diese Behauptung, dass ich nach dem Tarifvertrag SWR3 ausschließliche Rechte an meinen Werken eingeräumt hätte, ist nicht mehr als eine von vielen falschen Behauptungen dieses SWR-Juristen.
Wo will er das gleich nochmal geschrieben wissen? Im Tarifvertrag?
Ich habe mehrfach versucht, eine entsprechende Stelle im Tarifvertrag zu finden.
Es ist mir nicht gelungen. Wer im Tarifvertrag etwas findet, möge sich umgehend bei mir melden.
In der Tat hatte sich damals RTL-Radio bei mir gemeldet und war am Tagesschau-Remix interessiert. Ich hatte dies auch dem heutigen Programmchef Thomas Jung mitgeteilt.
Eine Tätigkeit für RTL neben SWR3 wurde mir von Thomas Jung unmissverständlich untersagt.
Die entsprechenden Schriftsätze sind bekannt, sollten allerdings zumindest von Wiechmann zur Kenntnis genommen werden und nach Möglichkeit im Gedächtnis bleiben.
Mein damaliger Hinweis an RTL, dass zunächst die rechtlichen Fragen vorher zu klären seien, wurde dort „entschärft“, in dem man mich darauf aufmerksam machte, ich könne jederzeit öffentlich zugängliches Material verwenden. Das sei zu Satirezwecken zulässig.
Damals hatte ich jede Tagesschau auf Video aufgenommen, die Tonspur auf PC heruntergezogen und die Transkripte aus dem Internet den reinen Moderationstexten der Tagesschau angepasst.
Das war zwar sehr viel Arbeit, aber so entstand ein recht umfangreiches privates Archiv.
Das Thema war aber schnell durch. Eine Tätigkeit für RTL und SWR3 hatte SWR3 ausgeschlossen.
Ich könne mich aber entscheiden, ob ich künftig für RTL statt für SWR3 arbeiten wolle.
Der vorläufige Höhepunkt falscher Tatsachenbehauptungen hat Wiechmann allerdings bei meinen Einkünften kreiert. Ich werde hier verständlicher- und ausnahmsweise nicht ins Detail gehen.
Nur so viel: Die tatsächlichen Zahlen weichen zu denen von Wiechmann um bis zu über 200% ab!
Wir haben dem Gericht meine Honorarabrechnungen – offizielle Dokumente des SWR – zur Verfügung gestellt.
Wiechmann hatte bereits in seinen Schriftsätzen zum arbeitsrechtlichen Verfahren nicht nur mehrfach falsche Zahlen geliefert, sondern – er sah wohl Bedarf – hatte die falschen Zahlen nochmals verfälscht.
Alles nachweisbar, so wie es sich selbstverständlich im Journalismus gehört.
Auch und vor allem jetzt für die Sozialgerichte.
Mögen Sie davon Gebrauch machen.