Arbeitskampf im SWR

Veröffentlicht am 16. August 2021 | von Martin Kissel

+++Teil 23: Treffen der Freien von ARD und ZDF in Leipzig+++

Alle zwei Jahre treffen sich freie Mitarbeiter von ARD und ZDF zum Erfahrungsaustausch.
2019 war das in Leipzig, vom 05. – 06. April.

Als ehemaliger arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiter des SWR (12a-Freier) hatte ich angefragt, ob ich am Kongress teilnehmen könne, zumal ich auch eigene Erfahrungen hinsichtlich meiner Auseinandersetzung mit der Deutschen Rentenversicherung/dem SWR einbringen wolle.
Das hatte letztendlich geklappt, ich konnte teilnehmen.

Die Veranstaltung war in mehrere Panels mit eigenen Themen unterteilt wie „Sparen bei den Freien? – ARD-Finanzierung und Strukturreform 2021-2024“.

Ebenso wurde die Frage nach der Wertschätzung für die Arbeit der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Anstalten behandelt.

Was mich besonders interessierte, waren die Themen „Unterstützung und Rückendeckung bei Recherchen“ und vor allen Dingen „Die Umwandlung von freie in feste Arbeitsverhältnisse“.

Die üblichen Wortbeiträge der unvermeidlichen Prominenz wie Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer oder MDR-Intendantin Karola Wille erspare ich mir zu kommentieren.

Allein ein Redebeitrag von MDR-Verwaltungsdirektor Ralf Ludwig blieb in meinem Gedächtnis.
Und zwar die Antwort auf die Frage einer MDR-Freien, ob es denn für sie einen Bestandschutz beim Sender gebe, angesichts der Tatsache, dass sie von der Deutschen Rentenversicherung mittels Bescheid in die Sozialversicherungspflicht gedrängt werde.
Der Verwaltungsrat erklärte daraufhin, dass es beim MDR keinerlei Bestandsschutz für freie Mitarbeiter geben werde. Man bestehe auf die „Rundfunkfreiheit“. Dies bedeutet, dass der Sender jederzeit und nach Belieben freies Personal austauschen könne.
Bei diesem rigorosen Vorgehen werden mit Vorliebe ausschließlich „programmliche Gründe“ genannt, die nicht näher erläutert werden müssen (was auch angesichts der unverzichtbaren Tätigkeit der Freien äußerst schwer fallen dürfte).

Die oben genannte MDR-Freie, eine junge Mutter mit Existenzsorgen, hatte auch weitergefragt, warum ihr dann ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt wurde, den sie – um Konsequenzen zu vermeiden – zu unterschreiben habe.

Dies sei nötige Routine, erwiderte der Verwaltungsdirektor. Wessen Routine, ließ er unerwähnt.
Es ist die Routine des Senders, arbeitsrechtliche Ansprüche der freien Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Auch die anderen ARD-Sender zeigen sich in diesem Punkt sehr routiniert.
Ganz vorne: der SWR. Bisher.

Denn vier Monate vor diesem Freientreffen von ARD und ZDF in Leipzig, am 12.12.2018 hat das Bundessozialgericht sein Urteil über die Sache DRV vs. Kissel gefällt.

Die Deutsche Rentenversicherung musste daraufhin meinen Status feststellen, dies zu tun sie sich jahrelang geweigert hatte.
Im Gegensatz zu mir, dem auch weiterhin die Sozialversicherungspflicht abgesprochen wird, wurde die junge Mutter, die unbedingt als selbständig eingestuft werden wollte, von der DRV in die Sozialversicherungspflicht gezwungen.
Auch das wird die Deutsche Rentenversicherung den Sozialgerichten zu erklären haben, warum sie identische Arbeitsbedingungen sozialrechtlich unterschiedlich einstuft.

Übrigens hatte die junge Mutter beim Umgang ihres Senders (MDR) mit ihr die fehlende Solidarität unter den Freien beklagt. Ich konnte das nur allzu gut verstehen.
Mut und Aufrichtigkeit gehörten auch in meinem Fall nicht zum primären Attribut der freien Kolleginnen und Kollegen. Sie wurden ersetzt durch bereitwillige Demutshaltung und vorauseilender Willfährigkeit, hin und wieder amateurhaft getarnt als „kämpferische Maßnahme“.
Das Verhalten zu vieler Kolleginnen und Kollegen war in meinen Augen einfach nur erbärmlich, in den Augen des Senders allerdings mehr als willkommen.

Da passt es nur allzu gut ins Bild, dass sich auch die Gewerkschaften aus diesem wichtigen Arbeitskampf komplett herausgehalten haben. Heute verweisen sie auf das von mir erstrittene BSG-Urteil und nennen es einen Erfolg. Da sie den Urheber der Klage nicht nennen, dürfen die Gewerkschaften sogar darauf hoffen, dass man dieses Urteil en passant ihnen zuschreiben möge.

„Das dicke Brett“ für die SWR-Freienvertretung

Mit dieser seit 2018 vom ARD-Freienrat vergebenen Auszeichnung „wird herausragendes Engagement für freie Mitarbeiter*innen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewürdigt“, so die ARD-Freien in ihrer Selbstbeschreibung. Und die Jury begründete die Auszeichnung an die SWR-Freien so:
„Der SWR hat neue Maßstäbe gesetzt für die Integration von Freien. „Damit beweisen die Freien des SWR, egal wie dick das Brett ist, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.“

Tja, hörte ich doch am Abend zuvor beim come-together von den SWR-Freien, dass man sich sehr über den Wandel der SWR-Führung gewundert habe. Jahrelang wurde rigoros blockiert und „auf einmal, ganz plötzlich“ dann dieses Entgegenkommen.

Ich konnte nicht umhin, nachzufragen, ob denn dieser Sinneswandel beim SWR zufällig seit Jahresende 2017 stattgefunden habe. Man meinte, sich erinnern zu können, dass dem so sei.
Worauf ich nachlegte, dass dies womöglich mit dem Urteil zusammenhinge, das ich am 13.12.2017 vor dem Landessozialgericht in Stuttgart erstritten hatte.
Die Kolleginnen und Kollegen übten sich in Abwägung dieses Aspekts.

Ich indes sehe es so: Nach dem Urteil des Landessozialgerichts war dem SWR klar, dass er sich damit – wenn auch nur als Beigeladene – eine ordentliche Niederlage eingehandelt hatte.
Und es musste dem SWR klar gewesen sein, dass die Revision vor dem Bundessozialgericht, die die beklagte Deutsche Rentenversicherung beantragte, nur ein Zeitgewinn sein könne.

Warum sonst sah es der SWR nach all den Jahren der Verweigerung für nötig an, in diesem Zeitraum (von Dezember 2017 und Dezember 2018) einen „SWR – Tarifvertrag zur Überleitung arbeitnehmerähnlicher Personen“ und einen „SWR – Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen“ zu verfassen?
Beide Verträge sollten am 01.01.2019 in Kraft treten – 20 Tage nach dem endgültigen Urteil des Bundessozialgerichts.

Mögen sich die bis dahin unsichtbaren Gewerkschafts- und Freienvertreter am durchbohrten Brett erfreuen – aber vor allen Dingen an den zahlreichen Verbesserungen in den neuen Tarifverträgen.
(SWR-Personalchef Thomas Schelberg betonte auf dem Online-Kongress der ARD-Freien zwei Jahre später, am 22.04.2021, das Bestandsschutzmodell für feste Freie. Diese hätten einen Anspruch auf dauerhafte Beschäftigung und eine Mindestbeschäftigungsgarantie. Dabei orientiere sich das Honorar an der Entlohnung der festangestellten Kolleginnen und Kollegen.)

Dass der SWR sein soziales Gewissen irgendwo in den Tiefen seiner Behördenstruktur (wieder-?) gefunden haben möge, daran verschwende ich nicht einmal die Spur eines Gedankens.
Handelt sich doch bei oben genannten Thomas Schelberg exakt um den Personalchef, der auch mir schriftlich Bestandsschutz zugesichert hatte – um mir später meine Nichtweiterbeschäftigung mitzuteilen.

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