Arbeitskampf im SWR

Veröffentlicht am 15. Juli 2021 | von Martin Kissel

+++ Teil 22: Die Verhandlung vor dem Bundessozialgericht +++

Zum (hoffentlich besseren) Überblick

09.05.2011:
Ich beantrage bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Statusfeststellung.

23.02.2012:
Die DRV lehnt meinen Antrag ab.
Begründung: die Künstlersozialkasse (KSK) habe bereits den Status festgestellt.

15.03.2012:
Mein Anwalt legt Widerspruch ein.

14.05.2012:
Die Deutsche Rentenversicherung weist den Widerspruch zurück.

15.06.2012:
Mein Anwalt reicht Klage beim Sozigericht Freiburg ein.

11.07.2013:
Das Sozialgericht Freiburg weist die Klage ab.

15.08.2013:
Wir gehen in Berufung vors Landessozialgericht (LSG) in Stuttgart.

15.04.2015:
Mit Beschluss des LSG wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

09.11.2015:
Wir rufen das Verfahren vorm LSG wieder auf.

13.12.2017:
Das Landessozialgericht hebt den Bescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 11.07.2013 auf.
Die Deutsche Rentenversicherung geht in Revision.

12.12.2018:
Das Bundessozialgericht weist die Revision zurück.
Die DRV muss das Statusfeststellungsverfahren durchführen.

Ob die Deutschen Rentenversicherung tatsächlich in Revision gehen wolle und was sie sich davon verspreche, wollte ein Jahr zuvor die Vorsitzende Richterin bei der Verhandlung vorm Landessozialgericht von der Bevollmächtigten der DRV wissen.

Die Angesprochene ließ das Gericht und alle Anwesenden über die Gründe im Dunkeln und bestand auf ihr Recht.

Auch bei der Revisionsverhandlung vorm Bundessozialgericht blieben die Richter ohne Antwort auf die Frage, was die Deutsche Rentenversicherung eigentlich mit ihrem Verhalten bezwecke.
Der Vorsitzende Richter sprach nach dessen Vortrag den Vertreter der DRV – einen Leitenden Verwaltungsdirektor – direkt und unverblümt an: „Was wollen Sie eigentlich? Sie haben in der vorausgegangenen Verhandlung (Anm.: am selben Tag, ca. zwei Stunden zuvor) genau das Gegenteil dessen behauptet, was Sie nun behaupten.“

Der Leitende Verwaltungsdirektor der DRV zog es vor, zu schweigen. (Könnte doch – das wissen wir aus dem Fernsehen – alles, was er sagt, gegen ihn verwandt werden.)

Nach exakt 14 Minuten hatte das Gericht genug und schloss die Verhandlung.

Mit bekanntem Ausgang und entsprechendem Urteil zu unseren Gunsten.

Zwei Vorkommnisse sind aber noch bemerkenswert:

Vor der Sitzung kam der in der Verhandlung um Antwort verlegene Leitende Schweiger auf meinen Anwalt und mich zu, stellte sich vor, um anschließend ungefragt seine Einschätzung zum Ausgang der Verhandlung kundzutun: 50:50.

Dass er auch antworten kann, bewies er, nachdem ich ihn fragte, warum sich die Deutsche Rentenversicherung beharrlich weigere, bei mir eine Statusfeststellung durchzuführen.

„Wissen Sie, wir sind eine Behörde, wir brauchen Rechtssicherheit.“
„Die könnten Sie schon längst haben. Sie hatten viele Jahre Zeit, die Statusfeststellung durchführen.“
„Deshalb sind wir ja jetzt hier“.
Aha.

Nachdem Fiftyfifty sich zu seinesgleichen zurückzog – die DRV war mit vier oder fünf Abgeordneten vertreten – kam ein Mann auf uns zu. Auch er stellte sich vor und gab uns seine Visitenkarte.
Ein Sachverständiger, Experte in Rentenfragen. Früher habe er für die DRV gearbeitet, heute sei er auf „der richtigen Seite“.

„Sie glauben nicht, wie es dort (DRV) zugeht. Es wird betrogen und gelogen, dass sich die Balken biegen.“ Es sei ihm mit der Zeit unmöglich geworden, unter solchen Umständen für diesen  Arbeitgeber weiter tätig zu sein.

Ich habe vor kurzem wieder Kontakt zu dem Mann aufgenommen.

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