+++ Teil 21: Der wichtige Sieg vor dem Bundessozialgericht +++
Seit rund fünfeinhalb Jahren ruhen hier die Einträge. Das ist unter anderem dem Wunsch meines Anwaltes geschuldet, der mir geraten hatte, mich mit Veröffentlichungen während des Sozialgerichtsverfahrens zurückzuhalten.
Seit Mai 2011 läuft mein Antrag auf Feststellung des sozialrechtlichen Status bei der Deutschen Rentenversicherung für meine 22-jährige Tätigkeit beim Südwestrundfunk.
Siebeneinhalb Jahre hat es gedauert, bis mir das Bundessozialgericht mit Urteil vom 12. Dezember 2018 (Az.: B 12 R 1/18 R) das Recht zusprach, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) – und sonst niemand – den Status über die Sozialversicherungspflicht festzustellen hat.
Ein Jahr zuvor hatte dies bereits das Landessozialgericht in Stuttgart getan.
Die Deutsche Rentenversicherung ging nach dem LSG-Urteil in Revision – obwohl es dazu keinen Grund gab. Den Nachweis von Rechtsfehlern im Urteil des Landessozialgerichts blieb sie bis heute schuldig.
Stattdessen begründete die DRV die Revision mit nahezu identischem Schriftsatz aus der vorangegangenen Verhandlung. Man kann dieses Verhalten dreist oder schäbig nennen, es ist auf jeden Fall legal.
Warum sich die Deutsche Rentenversicherung überhaupt über Jahre geweigert hat, bei mir ihrer ureigenen Aufgabe der Überprüfung des sozialrechtlichen Status nachzukommen, dazu hat sie sich über Jahre stets unkonkret und stereotyp geäußert:
Der Status sei bereits von der Künstlersozialkasse festgestellt worden.
Dabei interessierte es die DRV auch nicht, dass sie auf der eigenen Homepage zum Besten gab und immer noch gibt, dass die Deutsche Rentenversicherung die Statusfeststellung durchführt.
Tatsache ist, dass sie mit dem Südwestrundfunk (als Beigeladene) einen Mitstreiter an der Seite hat, der mit erheblichem Aufwand und um jeden Preis diese Statusfeststellung verhindern wollte.
Aber warum nur?
Was ist daran abwegig, wenn mit der Deutschen Rentenversicherung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk die Frage nach dem sozialrechtlichen Status klären soll?
Einen Teil der Antwort gibt das Urteil des BSG selbst. Es bestätigt, dass das bisherige einvernehmliche und gegenseitig wohlwollend gedeckte Vorgehen von Rentenversicherung, Südwestrundfunk und Künstlersozialkasse gesetzeswidrig war.
Dieses Triumvirat hatte sich über Jahrzehnte seine eigenen Regeln geschrieben, innerhalb derer die jeweils Beteiligten agieren konnten, wie es ihnen gerade günstig erschien.
Und ebendieser selbstherrlich erschaffenen Bequemlichkeitsstruktur, der die Willkür geradezu innewohnt, hat das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 12. Dezember 2018 ein Ende bereitet.
Aber ich musste siebeneinhalb Jahre vor Gericht ziehen, damit das höchste deutsche Sozialgericht die Deutsche Rentenversicherung verurteilte, ihre Arbeit zu tun.
In erstaunlicher Einmütigkeit haben sich Deutsche Rentenversicherung und Südwestrundfunk vehement gegen das Zustandekommen des BSG-Urteils gewehrt.
Warum sie das taten, wird im Laufe der nun wieder beginnenden Veröffentlichungen noch deutlich werden.
Und mit welchen Mitteln sie versucht haben, diesen obersten Richterspruch zu verhindern, wird ein differenziertes Bild sowohl auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werfen, als auch auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ansonsten nur wenige Gelegenheiten auslässt, tatsächlich Selbständigen, die dies auch sein wollen, unter hanebüchenen Begründungen den Status abzuerkennen und sie in die Sozialversicherungspflicht zu zwingen.
Ich werde über einige dieser Fälle hier berichten.
Die Deutsche Rentenversicherung verweigerte in allen Fällen die Durchführung der Statusfeststellung, in denen die Künstlersozialkasse dies fälschlicherweise getan hatte. Und in meinem Fall als bisher einzigem akzeptierte sie auch kein Gerichtsurteil dagegen.
Die Blockadehaltung änderte sich auch nicht nach dem BSG-Urteil vom Dezember 2018. Statt das Urteil unverzüglich umzusetzen, rührte die Deutsche Rentenversicherung ein weiteres Jahr lang keinen Finger.
Am 21.10.2019 schließlich mahnte mein Anwalt definitiv bei der DRV an, endlich die Arbeit aufzunehmen und die Statusfeststellung durchzuführen.
Am 29.11.2019 schickt die DRV eine Mitteilung, dass sie beabsichtige, meine Mitarbeit beim SWR rückwirkend nun als selbständige Tätigkeit festzustellen.
Als Begründung hatte sie einfach die Argumentation des SWR übernommen – ungeprüft. Denn erst weitere zwei Monate später, am 30.01.2020, hat die Deutsche Rentenversicherung den Bescheid erlassen,
„… in dem Auftragsverhältnis als Reporter, Redakteur, Autor für den Südwestrundfunk besteht seit dem 01.01.1992 keine Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung.“
Als Begründung hier hat sie einmal mehr die wahrheitswidrige Darstellung des SWR übernommen, obwohl ich diese bereits hinlänglich widerlegt hatte – unter anderem mit Dokumenten des SWR, mit denen wiederum der SWR sich in Folge selbst widerspricht.
Für die Deutsche Rentenversicherung ist dies alles kein Grund, die tatsächlichen Gegebenheiten und Vorgänge vor Ort beim SWR zu überprüfen.
Nach nunmehr zehn Jahren der rechtlichen Auseinandersetzung um die Durchführung einer einfachen Statusfeststellung (um nicht mehr ging es!) geht es nun also weiter.
Mein Anwalt hat am 21.09.2020 gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Klage erhoben.
In loser Folge werde ich hier wieder über Ereignisse und Vorgänge berichten, die mir auf dem Weg durch die Instanzen widerfahren sind.
Ich werde berichten
- über den Verlauf und die Erlebnisse bei der Verhandlung vor dem Bundessozialgericht 2018;
- über die Erkenntnisse beim Freientreffen von ARD und ZDF in Leipzig 2019, nur vier Monate nach dem BSG-Urteil;
- über die penetrant falschen Tatsachenbehauptungen des SWR-Juristen Peter Wiechmann;
- über die oben angesprochenen Fälle, in denen die Deutsche Rentenversicherung echte Selbständige in die Sozialversicherungspflicht zwingt – mit verheerenden Folgen für die Betroffenen;
- über ein weiteres Statusfeststellungsverfahren, das die Deutsche Rentenversicherung – vor allem vor Gericht – in Erklärungsnot bringen dürfte.
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