++++ Teil 20 – Beschwerdebegründung ++++
SWR-Jurist Peter Wiechmann darf weiterhin ungestraft gelogen haben. Dafür hat nun auch die Staatsanwaltschaft Freiburg gesorgt. Ihre „Ermittlungen“ haben kategorisch die Befragung von Zeugen ausgeschlossen. Dabei könnten diese wichtige Zeugen bestätigen, dass der Mann aus dem SWR-Justitiariat mit wohlwollender Erlaubnis des Intendanten (er vertritt den SWR vor Gericht) vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat.
Mehr noch: Oberstaatsanwalt Michael Mächtel ist ohne Einschränkung den Einlassungen des SWR-Münchhausens gefolgt, ohne dass dieser auch nur einem einzigen Vorwurf meinerseits entgegentreten musste, geschweige denn mit Gegenargumenten oder gar Beweisen.
Dem Oberstaatsanwalt reichte lediglich eine einfache Erklärung des SWR-Juristen, um dessen Lügen zur Wahrheit erheben zu lassen. „Gegenteiliges ist nicht nachweisbar“ (Oberstaatsanwalt Michael Mächtel)
Gegen diese Art von Ermittlungen hat mein Anwalt nun Beschwerde eingelegt. Den gesamten und vollumfänglichen Schriftsatz gibt es hier.
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